PC, Kommunikation

Student muss keine PC-Rundfunkgebühr zahlen

Gegen einen Gebührenbescheid des WDR legte ein Student Klage ein, weil er seinen Computer nicht zum Radio hören benutze. Die Richter gaben ihm Recht.

Allein der Besitz eines internetfähigen Computers verpflichte noch nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren, entschied das Verwaltungsgericht Münster am Montag (Az.: 7 K 1473/07). Das Gericht hob mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil einen Gebührenbescheid auf, den der WDR einem Studenten aus Münster zustellen ließ. Damit wurde erstmals in Nordrhein-Westfalen ein Gebührenbescheid für einen internetfähigen PC aufgehoben, heißt es.

Gebührenfreiheit 2007 gefallen
2007 war die Gebührenfreiheit für Computer, mit denen man auch Radio hören kann gefallen. Für solche Geräte werden seither 5,52 Euro pro Monat von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhoben, sofern im jeweiligen Haushalt weder Fernseher noch Radio existieren.

Bisher bundesweit unterschiedliche Auffassungen
Die Gerichte haben bislang bundesweit unterschiedliche Auffassungen in der Frage der GEZ-Gebühren für internetfähige PCs vertreten. Die Münsteraner Richter sind der Auffassung, dass aus dem bloßen Besitz des Computers nicht automatisch auf Rundfunkempfang geschlossen werden könne. Internet-PCs wie auch andere multifunktionale Geräte würden zwar vielerorts zu verschiedenen Zwecken genutzt, "aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte".

Das Gericht schränkte ein, dass der Nachweis der tatsächlichen Nutzung schwierig zu führen sei. Aber solange der Rundfunkstaatsvertrag an der Gebührenpflicht festhalte, ohne neueren technischen Entwicklung erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung geboten. Denn sonst würde die Gebühr eine "unzulässige Besitzabgabe" für internetfähige Computer darstellen.

geld-online vom 07.10.2008

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